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| Thema: Das Feudalsystem Mo Apr 22, 2013 3:05 am | |
| Das Feudalsystem:
Das Wort „Feudalismus“ stammt vom lateinischen Begriff „feudum“ ab, welches übersetzt „Lehen“ bedeutet. Mit dem Begriff Feudalismus werden die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen des europäischen Mittelalters bezeichnet, die etwa gegen Ende des 9. Jahrhunderts entstanden.Allgemeine Merkmale: Die Produktion war stark von der Naturalwirtschaft geprägt. Oft hatte ein Ritter oder Lord das Sagen über ein großes Landgut, zu dem neben einem Dorf mit seinen Feldern auch die Wälder gehörten. Einen Teil des Landes bestellte er selbst, das restliche Land wurde von seinen Pächtern bestellt.
Der überwiegende Teil der Bevölkerung bestand aus unfreien Bauern (Leibeigene). Sie waren weder Eigentümer des von ihnen bestellten Landes, noch durften sie dieses verlassen. Sie waren sowohl persönlich von ihrem Grundherrn abhängig, als auch an die Scholle, das zu bestellende Land, gebunden. Die Bauern waren der Rechtsprechung ihres Herrn unterworfen und schuldeten ihm Abgaben:
Einerseits in Form von Fron (Arbeitsleistungen) auf dem direkt vom Grundherren bestellten Land (Salland), andererseits in Form des Zehnts (Naturalabgaben) den sie aus aus dem von ihnen bewirtschafteten Land aufbrachten. Sowohl Frondienste als auch Naturalabgaben konnten ggf. durch Geldabgaben abgelöst werden.
Sein Eigentum erhielt der Grundherr als Lehen (Leihgabe), von einem höhergestellten Adligen (Lehnsherr), dem er im Gegenzug Kriegsdienste schuldete. Er war somit ein Vasall jenes Adeligen. Der Lehnsherr war der rechtmäßige Eigentümer des Landes, er übertrug lediglich seine Rechte an den Vasallen, meistens auf Lebenszeit. Beide Seiten verpflichteten sich damit zur gegenseitigen Treue und Achtung: Der Lehensherr gewährte „Schirm und Schutz“, während der Vasall diesem mit „Rat und Hilfe“ zur Seite stand.
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